Kontoführungsgebühren

Für Dienstleistungen, die Banken im Zusammenhang mit dem Konto erbringen, werden Gebühren fällig. Die Kontoführungsgebühr ist in den Geschäftsbedingungen der Bank verankert und erklärt. Die Höhe dieser Gebühr für die Führung eines Kontos ist unterschiedlich und wird meist am Ende eines Quartals berechnet. Vielmals wird ein Pauschalbetrag fällig. Sollten allerdings außergewöhnlich viele Abbuchungen, Lastschriften oder Überweisungen beauftragt werden, können dafür zusätzliche Gebühren entstehen.

Jedoch verlangen nicht alle Kreditinstitute eine Kontoführungsgebühr, denn bei zahlreichen Banken kann man mittlerweile ein kostenloses Konto einrichten lassen, das aber an spezielle Bedingungen geknüpft ist. Ein kostenloses Girokonto ist beispielsweise an einen bestimmten monatlichen Geldeingang gebunden oder die Zahl der Buchungen ist begrenzt. Aufgrund der Nichteinhaltung dieser spezifischen Kontobestimmungen können wiederum Zusatzkosten entstehen. Die Nutzung einer Kredit- oder Girokarte ist ebenfalls nicht bei allen Geldinstituten kostenfrei. Auch die Zinsen für einen Dispositionskredit fallen völlig unabhängig von der Kontoführungsgebühr an und sind von Bank zu Bank unterschiedlich hoch. Grundsätzlich sind Konten für Schüler, Studenten oder Azubis gebührenfrei.

Es lohnt sich auf jeden Fall vor dem Eröffnen eines Girokontos oder bei Kreditaufnahme einen Bankenvergleich durchzuführen und vielfältige Angebote zu prüfen. Sowohl die Kontoführungsgebühr, die Überziehungszinsen als auch die Kreditkartengebühr und die Verzinsung des Guthabens unterscheiden sich mitunter gewaltig. Des Weiteren verlangen viele Banken Gebühren für Rücklastschriften, wenn das Konto mangels Deckung eine Lastschrift nicht bedienen kann. Laut Landgericht Leipzig wurde diese Gebühr für nicht zulässig bewertet (AZ. 08 O 1140/10). Wer also von seiner Bank diese Gebühren für Rücklastschriften in Rechnung gestellt bekommt, sollte die Bank auf das Urteil hinweisen und zur Rückerstattung des Geldes auffordern. Jeder Bankkunde muss die Möglichkeit haben seine Kontoauszüge zu erhalten. Lediglich für das Zusenden derselben kann das Geldinstitut Gebühren erheben, denn das wäre eine additionale Serviceleistung.

Privatkunden brauchen keine Kontoführungsgebühren für ein Darlehenskonto an ihre Kredit gebende Bank zu zahlen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil (Az.: XI ZR 388/10) im Juni 2011. Eine Kontoführungsgebühr für das Darlehenskonto ist unzulässig, denn das Darlehenskonto dient nur der Buchhaltung der Bank und für den Kunden steht keine Gegenleistung bereit. Dieses Urteil betrifft Kunden, die eine Immobilienfinanzierung oder einen Konsumentenkredit bei einer Bank oder Sparkasse abgeschlossen haben. Neben den Vertragszinsen darf also keine zusätzliche Gebühr für die Kontoführung des Darlehens kassiert werden. Jeder Kreditnehmer sollte seine Unterlagen genau durchsehen und im Falle der Belastung durch Kontoführungsgebühren, sollten diese zurück verlangt werden. Dieser Vorgang sollte schriftlich in Briefform an das betreffende Kreditinstitut erfolgen.

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